Praxis für Psychotherapie

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Kostenerstattungsverfahren

Neben privat Versicherten und Selbstzahlern behandle ich auch Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen im sogenannten Kostenerstattungsverfahren. Falls Sie bei anderen Psychotherapeuten längere Wartezeiten haben und es aber für Sie zum jetzigen Zeitpunkt wichtig ist, eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen, können Sie eine Kostenerstattung für Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Mehr Information über das konkrete Vorgehen erhalten Sie im Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer.


Wie müssen Sie vorgehen, um diese Voraussetzungen zu erfüllen?

Im Verlauf der ersten Therapiesitzungen sind folgende Schritte notwendig:


1. Schritt: Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen

Kontaktieren Sie Ihre gesetzlichen Krankenkasse und lassen Sie sich erklären, wie Sie erfolgreich einen Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie stellen können. Fragen Sie, ob Ihre Krankenkasse eine „Notwendigkeitsbescheinigung“ benötigt und wer sie ausstellen soll. Die Krankenkassen verhalten sich gegenüber dem Kostenerstattungsverfahren aus Ersparnisgründen meistens ablehnend und werden Ihnen Therapeutenlisten geben oder Therapieplatzvermittlungsstellen nennen. Bleiben Sie dran: Sie haben einen Rechtsanspruch auf Kostenerstattung (§13 Abs. 3 SGB V), wenn Sie die folgenden Voraussetzungen nachweisen können.


2. Schritt: Psychotherapie-Ablehnungen sammeln

Rufen Sie in Ihrer Nähe mehrere (mindestens fünf) Psychotherapeuten an, die Ihnen von Ihrer Krankenversicherung genannt werden und lassen sich von ihnen bestätigen, dass sie aufgrund mangelnder Kapazitäten in nächster Zeit (innerhalb von 6 Wochen) keine Psychotherapie beginnen können. Lassen Sie sich das entweder schriftlich bestätigen oder dokumentieren Sie die Telefonate (Notizen über Datum, Uhrzeit und Ergebnis der Telefonate mit den Vertragspsychotherapeuten). Bei 5 erfolglosen Versuchen innerhalb dieser angemessenen Frist und in angemessener Entfernung haben Sie Anspruch auf Kostenerstattung einer außervertraglichen Psychotherapie. Mehr als 5 vergebliche Behandlungsanfragen sind aus fachlichen Gründen und im Sinne des Gebots einer humanen Krankenbehandlung nicht zumutbar. Verhandeln Sie mit Ihrer Krankenkasse: Im Einzelfall können Sie niedrigere Hürden vereinbaren.


3. Schritt: Notwendigkeitsbescheinigung

Dies erfordert einen Besuch bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater/Nervenarzt. Bitten Sie Ihren Arzt darum, dass er Ihnen in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme die Notwendigkeit/Dringlichkeit einer psychotherapeutischen Behandlung bescheinigt.


4. Schritt: Psychotherapieantrag

Wenn alle Unterlagen beisammen sind, stelle ich für Sie einen formlosen schriftlichen „Antrag auf Kostenerstattung für Psychotherapie“, in dem Sie auf Ihre Belege verweisen, dass zur Zeit in Ihrer Nähe kein Psychotherapiebeginn möglich ist, dass aber in meiner Praxis die Behandlung sofort beginnen kann. Beantragt wird in dem Schreiben an die Krankenkasse die „Bewilligung außervertraglicher probatorischer Sitzungen und einer Psychotherapie“. Dem Antrag füge ich die Notwendigkeitsbescheinigung (siehe oben) bei. Die Krankenkasse wird Ihnen oder mir - nach den Probesitzungen ("probatorischen Sitzungen“) - mitteilen, dass ich Ihren Antrag auf Bewilligung einer Psychotherapie begründen soll. Ich werde dann die geplante Psychotherapie in einem „Bericht an den Gutachter“ begründen und zusammen mit dem Konsiliarbericht an Ihre Kasse schicken. Die Behandlung beginnt, wenn Ihre Krankenkasse die Übernahme der Kosten zusichert.